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Begleittext für Österreich

Hinweisgebersystem von **FIRMA** 

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind der wichtigste Teil unseres Unternehmens. Um die gute Zusammenarbeit innerhalb des Unternehmens weiter zu verbessern, hat **FIRMA** ein Hinweisgebersystem implementiert.

Unser Hinweisgebersystem ermöglicht es all unseren Mitarbeiter*innen und Geschäftspartner*innen auf potenzielle und tatsächliche Verstöße gegen das Gesetz aufmerksam zu machen. Dabei können die Hinweisgeber*innen auf Wunsch anonym bleiben. Das System funktioniert wie ein virtueller Postkasten und bietet somit die Möglichkeit, zu jeder Tages- und Nachtzeit möglicherweise rechtswidrige Handlungen zu melden.

Sollten Sie Hinweise auf rechtswidriges Verhalten haben, bitten wir darum, diese so schnell wie möglich weiterzugeben. So helfen Sie uns dabei, das Unternehmen vor finanziellen Schäden zu schützen und seine Integrität zu bewahren.

Wer darf melden?

Das Hinweisgebersystem steht Mitarbeiter*innen, Praktikant*innen, ehemaligen Mitarbeiter*innen, externe Mitarbeiter*innen, Lieferant*innen sowie Vertragspartner*innen des Unternehmens zur Verfügung.

Was darf gemeldet werden?

Zunächst sind von der EU folgende Bereiche rechtlich abgedeckt: Öffentliche Aufträge, Finanzdienstleistungen, Produktsicherheit, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Lebensmittel, öffentliche Gesundheit, Verbraucher- und Datenschutz gehen.

DeutschlandÖsterreich hat sich in seiner Umsetzung der EU-Richtlinie nochim einigeWesentlichen zusätzlichean Bereichedie abgedeckt.Vorgaben Dazuder zählenEU-Richtlinie gehalten. Ein weitreichenderer Rechtschutz für Hinweisgeber*innen, wie ihn etwa Deutschland vorsieht, ist nicht Teil des Hinweisgeberschutzgesetzes. Nur bestimmte Sachbereiche wie das gesamteöffentliche StrafrechtAuftragswesen, Finanzdienstleistungen, Umweltschutz, Verkehrssicherheit, Lebensmittel- und Produktsicherheit, die öffentliche Gesundheit, Datenschutz, Korruption oder auchder Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit sie dem SchutzMissbrauch von Leben,EU-Fördergeldern Leibfallen in den Geltungsbereich des Gesetzes. Wer andere Rechtsverletzungen wie etwa systematische Arbeitszeitverletzungen, Lohndumping, gefährliche Arbeitsbedingungen, Untreue oder Gesundheitsexuelle oderBelästigung demmelde, Schutzist derhingegen Rechtenicht vonrechtlich Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dienen. Zudem alle Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende EU-Rechtsakte in einer Vielzahl verschiedener Bereiche, etwa: Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche, Vorgaben zur Produktsicherheit oder Vorgaben zur Beförderung gefährlicher Güter.geschützt.

Wie läuft die Meldung ab?

Ein Hinweisgebersystem ist nichts anderes als ein virtueller Postkasten. Wenn Sie auf einen Verstoß aufmerksam werden, können Sie diesen über das System melden. Ob Sie dabei anonym bleiben und welche Informationen und Details Sie teilen möchten, bleibt ganz Ihnen überlassen. Sobald Sie Ihren Hinweis abgeschickt haben, wird er an die firmenintern zuständigen Personen weitergeleitet. Wer zum Kreis der Zuständigen gehört, wird im Vorfeld festgelegt. Spätestens sieben Tage nach Eingang der Meldung muss der Hinweisgeber eine Bestätigung über den Eingang seines Hinweises erhalten. Eine Rückmeldung an den Hinweisgeber hat in einer Frist von maximal drei Monaten ab der Bestätigung des Eingangs der Meldung zu erfolgen.